Aufnahme/Austritt

Aufnahme

  • Besichtigung und Vorstellungsgespräch der Wohngemeinschaft mit einer vertrauten Person (Beistand, Sozialarbeiter oder Familienangehörige)
  • Ab Eintrittsdatum ein Monat Probezeit

Bei groben Verstössen gegen die Hausordnung oder von speziellen Vereinbarungen, kann die Probezeit vorzeitig abgebrochen werden. In der Probezeit beträgt die beidseitige Kündigungsfrist eine Woche. Die Betreuung der Wohngemeinschaft und die Geschäftsleitung sich, den gesetzlichen Vertreter rechtzeitig zu informieren.

Nach individueller Eingewöhnungszeit findet ein Standortgespräch mit allen beteiligten Parteien statt. Dabei werden die Zielsetzungen für den weiteren Aufenthalt vereinbart. Bei Weiterführung des Pensionsvertrages gilt eine gegenseitige, einmonatige Kündigungsfrist.

 

 

Austritt

Es wird eine höhere Lebensqualität mit mehr Selbständigkeit, geregeltem Arbeitsverhältnis sowie einer der Situation entsprechenden ärztlichen Nachbetreuung angestrebt. Bei Kündigung des Pensionsvertrages gilt einen gegenseitige einmonatige Kündigungsfrist. 

  • Eine kurzfristige Auflösung des Pensionsvertrages von Seiten der Wohngemeinschaft unter Absprache mit allen Parteien kann bei nachfolgenden Punkten erfolgen:

    • Grobe Missachtung der Hausordnung oder der speziell getroffenen Vereinbarungen
    • Nichteinhaltung der finanziellen Verpflichtungen
    • Intensive Pflegebedürftigkeit / Bettlägerigkeit